Inhalationsgeräte für Kinder kaufen Eltern privat im medizinisch-technischen Fachhandel, in der Apotheke oder online. Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Nutzer den Inhalator auf Rezept. Dann übernimmt die Krankenkasse die Kosten für das Gerät.
Ratgeber Kostenübernahme für Inhalationsgeräte
Wie erfolgt die Kostenübernahme für das Inhalationsgerät?
Damit die Krankenkasse die Kosten für das Gerät übernimmt, ist eine Verordnung durch den behandelnden Arzt notwendig. Mit dem Rezept wenden sich Eltern an einen Vertragspartner der jeweiligen Krankenkasse, dazu gehören Sanitätshäuser und Apotheken, aber auch der medizinisch-technische Fachhandel.
Die Übernahme der Kosten für das Heilmittel ist gesetzlich geregelt. Krankenkassen haben Verträge mit verschiedenen Hilfsmittelanbietern, die dazu berechtigt sind, die Geräte auf Rezept bereitzustellen. Auf Anfrage helfen die Kassen bei der Suche nach einem Vertragspartner.
Welchen Anbieter Eltern auswählen, hat keine Auswirkungen auf die Auswahl. Es bestehen für Inhalatoren dieselben Qualitätsanforderungen, sodass eine gleichwertige Versorgung aller Versicherter gewährleistet wird.
Wie erhalten Eltern den Inhalator für ihr Kind?
Wenden sich Eltern an einen Vertragspartner, übernimmt dieser die Abwicklung. Um die Kostenübernahme für den Inhalator zu gewährleisten, ist das Einreichen eines Rezepts erforderlich. Ein Antrag zur vorherigen Bewilligung durch die Krankenkasse ist nicht notwendig.
Der Vertragspartner der Krankenkasse berät Eltern umfassend bei der Auswahl des geeigneten Produktes und gibt eine Einweisung in die Verwendung des Inhalators, damit Eltern und Kind richtig damit umgehen.
Wie hoch ist die gesetzliche Zuzahlung für das Inhalationsgerät?
Kinder unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung von Hilfsmitteln befreit, sodass auf Eltern keinerlei zusätzliche Kosten hinzukommen, sofern sie sich für die medizinisch notwendige Grundversorgung entscheiden.
Erwachsene leisten hingegen eine Zuzahlung von mindestens 5 € oder maximal 10 €. Krankenversicherte können sich aber auch von der Zuzahlung befreien lassen, sofern sie die jährliche Belastungsgrenze von 2 Prozent (bei chronisch Kranken 1 Prozent) überschritten haben.
Sind alle Inhalationsgeräte für Kinder zuzahlungsbefreit?
Bei den Inhalatoren, für die keine Zuzahlung notwendig ist, handelt es sich um Standardausführungen. Diese sogenannten Kassengeräte reichen in der Regel dazu aus, den medizinisch erforderlichen Bedarf zu decken. Optional wählen Eltern teurere Hilfsmittel mit besonderen Funktionen oder Geräte, die sich für die ganze Familie eignen.
Für dieses Geräte zahlen Nutzer die Mehrkosten aus eigener Tasche. Beim Kauf bestätigen die Eltern des Kindes, dass sie über die Eigenleistung informiert wurden und keinen Erstattungsantrag in Höhe der übersteigenden Kosten an den Versicherer stellen. Im Einzelfall übernimmt die Krankenkasse die Aufzahlung, sofern das teurere Gerät dem Kind einen erheblichen notwendigen Funktionsvorteil bietet.
Das sollten Eltern über Inhalatoren wissen
- Erkrankungen der oberen und unteren Atemwege wie allergischem Asthma, Bronchialasthma sowie akuter oder chronischer Bronchitis. Die druckluftbetriebenen Düsenvernebler bestehen aus einem elektrischen Kompressor und einem Vernebler. Über einen Schlauch gelangt die erzeugte Druckluft in den Vernebler und wird über eine Maske oder ein Mundstück inhaliert.
- Erhältlich sind Varianten mit unterschiedlich großen Mundstücken oder Masken, die sich für Kinder, Jugendliche und Erwachsene Für Babys und Kleinkinder kommen spezielle Geräte infrage, die extra-feine Tröpfchen erzeugen, die selbst stark verengte Atemwege passieren.
- Abhängig vom Inhalationsgerät und des Versicherers übernimmt die Krankenkasse die Kosten ganz oder teilweise.
Unsere Meinung:
Damit die Krankenkasse die Kosten für den Inhalator übernimmt, ist ein Rezept vom behandelnden Arzt erforderlich. Gleiches gilt für Verbrauchsmaterial wie Filter, Schläuche und Masken. Damit die Therapie mit dem Inhalationsgerät langfristig von Erfolg gekrönt ist, rate ich dazu, in der Betriebsanleitung die Fristen für den Austausch von Verschleißmaterialien nachzuschlagen und diese rechtzeitig auszutauschen.
Nützliche Links und Quellen:
AOK Sachsen-Anhalt (o. D.): Inhalationsgerät | Kostenübernahme, Deine Gesundheitswelt, [online] https://www.deine-gesundheitswelt.de/krankheit-behandlung-und-pflege/inhalationsgeraet
Barmer (2023): Inhalationsgeräte: Kostenübernahme | BARMER, © BARMER 2023. Alle Rechte vorbehalten., [online] https://www.barmer.de/unsere-leistungen/leistungen-a-z/hilfsmittel/hilfsmittel-a-z/inhalationsgeraete-1055986
Hilfsmittel – Wer trägt welche Kosten? | Verbraucherzentrale.de (2021): Verbraucherzentrale.de, [online] https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/hilfsmittel-wer-traegt-welche-kosten-6900
Unser Fazit:
Damit die Krankenkasse die Kosten für den Kauf eines Inhaliergerätes erstattet, legen Eltern eine ärztliche Verordnung bei einem Vertragspartner des jeweiligen Versicherers vor. Kinder bis zu einem Alter von 18 Jahren sind von der Zuzahlung für Hilfsmittel generell befreit, sofern die Leistung die medizinisch erforderliche Grundausstattung umfasst. Mehrkosten für höherpreisige Geräte müssen Nutzer privat übernehmen.