Die Sitze im Auto sind für die Größe und das Gewicht von Erwachsenen ausgelegt. Für Kinder eignen sie sich nicht, da sie nicht genug Sicherheit bieten. Ein mögliches Szenario: Bei einem Unfall rutscht der Nachwuchs durch den Sicherheitsgurt und wird aus dem Fahrzeug geschleudert. Daher sieht der Gesetzgeber die Nutzung einer speziellen Rückhaltevorrichtung vor, um Risiken zu vermeiden. Doch bis wann muss das Kind im Kindersitz Platz nehmen?
Das Wichtigste in Kürze
- In Deutschland ist die Nutzung eines Kindersitzes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr oder bis zum Erreichen der Mindestgröße von 1,50 Metern gesetzlich vorgeschrieben.
- Handeln Eltern zuwider, droht ihnen ein Bußgeld. Zudem gefährdet der Verstoß das Leben des Kindes, da es im Falle eines Unfalls unzureichend gesichert ist.
- Je nach Gewicht des Nachwuchses eignen sich verschiedene Rückhaltevorrichtungen zum Transport im Fahrzeug, darunter:
- Babyschalen für Säuglinge
- Kindersitze für Kleinkinder
- Sitzerhöhungen ohne Rückenlehne für ältere Kinder
- Auch im europäischen Ausland gilt die Kindersitzpflicht. Welches Alter und welche Große maßgeblich sind, erfahren Eltern beim ADAC. Die Strafen für den Transport des Nachwuchses ohne Rückhaltevorrichtung sind in den meisten Ländern deutlich empfindlicher.
Keine Autofahrt ohne geeigneten Kindersitz
Rückhaltevorrichtungen schützen Baby, Kleinkinder und Kinder bis zum 12. Lebensjahr vor schweren Verletzungen durch einen Autounfall. Sicher angeschnallt, nehmen Modelle mit Seitenaufprallschutz oder Fangkörper die entstandene Energie bei einem Aufprall auf und entlasten die Wirbelsäule. Auch wenn das Bußgeld mit 30 Euro gering ausfällt, sollten Eltern den Nachwuchs immer mit dem Kindersitz transportieren, um Gefahren zu vermeiden. Ich empfehle, selbst wenn Tochter und Sohn schon älter als 12 Jahre sind, weiter eine Sitzerhöhung zu verwenden, sofern der Sicherheitsgurt im Hals einschneidet. Das verringert das Verletzungsrisiko durch den Gurt.
Passende Kindersitze nach Alter und Größe
Zur Verwendung eignen sich ausschließlich Rückhaltevorrichtungen, die die Sicherheitsnormen der EU erfüllen, darunter Modelle mit der ECE-Prüfnummer:
- ECE-R44/03
- ECE-R44/04
- ECE-R 129
Das Prüfsiegel der ECE-Norm R44 bezieht sich auf verschiedene Kindersitzgruppen, die anhand der Gewichtsklassen unterschieden werden:
- Gruppe 0: Babyschale für Säuglinge bis 10 Kilo
- Gruppe 0+: Babyschale für Säuglinge bis 13 Kilo
- Gruppe 1: Kindersitz ab 8 bis 18 Kilo
- Gruppe 2: Kindersitz für Nutzer mit 15 bis 25 Kilo
- Gruppe 3: Kindersitz für Nutzer mit 22 bis 36 Kilo
Die Modelle mit dem Prüfzeichen ECE-R 129 werden nach Größe des Kindes unterteilt:
- Klasse Q0: Säuglinge bis 60 cm
- Klasse Q1: Babys zwischen 60 und 75 cm
- Klasse Q1,5: Babys und Kleinkinder zwischen 75 bis 87 cm
- Klasse Q3: Kleinkinder und Kinder mit 87 bis 105 cm
- Klasse Q6: Kinder mit 105 bis 125 cm
- Klasse Q10: Kinder ab 125 cm
Eine Übersitz mit passenden Kindersitzen für jedes Alter und Größe findest Du HIER.
Unser Fazit
Um sicher im Straßenverkehr unterwegs zu sein, setzen Eltern Kinder, die kleiner als 1,50 Meter sind oder jünger als 12 Jahre, in eine Rückhaltevorrichtung. Diese ist auch vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Bei der Auswahl achten Eltern auf ein gültiges EU-Prüfzeichen sowie auf die Möglichkeit der Anpassung an Größe oder Gewicht des Nachwuchses. Empfehlenswert sind Modelle mit Isofix-Befestigung sowie Seiten- und Frontalaufprallschutz.
Quellen und nützliche Links:
Kindersitzpflicht im Auto: Bis wann Kinder einen Kindersitz brauchen (o. D.): https://www.allianzdirect.de/kfz-versicherung/kindersitzpflicht-ratgeber/
SOS-Verkehrsrecht (2022): Kindersitz im Auto: Bis zu welchem Alter vorgeschrieben? https://www.sos-verkehrsrecht.de/c/kindersitz/
Leserfragen zum Thema Kindersitze
Bis wann ist die Nutzung des Kindersitzes verpflichtend?
Laut § 21b Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr oder bis zum Erreichen einer Körperhöhe von 1,50 Metern in einer Rückhaltevorrichtung beim Transport im Auto platznehmen. Sobald das Kind die erforderliche Mindestgröße erreicht hat oder alt genug ist, können Eltern darauf verzichten.
Eine Ausnahme gilt, wenn Fahrzeughalter mehrere Kinder auf der Rücksitzbank transportieren, aber nur die Befestigung einer Rückhaltevorrichtung möglich ist. Dann dürfen andere Kinder ohne Kindersitz mitfahren, sofern sie angeschnallt und älter als drei Jahre sind.
Dürfen Kinder im Kindersitz auf dem Beifahrersitz mitfahren?
Generell ist das möglich, sofern das Fahrzeug dafür ausgestattet ist. Transportieren Eltern vorne eine Babyschale, sollten sie diese entgegen der Fahrtrichtung aufstellen und vor der Fahrt den Beifahrerairbag deaktivieren.
Für Babys bis 15 Monate eignet sich eine rückwärtsgerichtete Rückhaltevorrichtung (Reboarder), damit der Säugling bei einem Auffahrunfall nicht nach vorne geschleudert wird. Das belastet den Nacken und kann zu schweren Schäden führen.
Wie hoch ist das Bußgeld bei einem Verstoß gegen die Kindersitzpflicht?
Befördern KFZ-Halter ein Kind ohne Rückhaltevorrichtung, droht ein Bußgeld in Höhe von 30 Euro, bei mehreren Kindern von 35 Euro. Nicht angeschnallt kostet die Fahrt 60 bis 70 Euro und einen Punkt in Flensburg. Weitere Strafen drohen, wenn Eltern einen nach hinten gerichteten Babysitz auf der Beifahrerseite befestigen, ohne den Airbag zu deaktivieren. Gleiches gilt, wenn Fahrzeughalter ein Baby unter 15 Monate befördern, wenn deren Rückhaltevorrichtung nicht seitlich oder rückwärtsgerichtet angebracht wurde.